Eine rehabilitative Zusatzmaßnahme in der Asthma/COPD-Therapie
Wie funktioniert Lungensport?
Lungensport ist Rehabilitationssport, der sich genau an der Situation der Teilnehmer/Patienten orientiert. Dank qualifizierter Betreuung werden die Mitglieder der Gruppen körperlich und seelisch weder über- noch unterfordert. Fachübungsleiter, die eine Zusatzausbildung erhalten haben, kennen die jeweiligen Krankheiten und können sich gut auf die körperliche und seelische Verfassung der Gruppenmitglieder einstellen. Dennoch verläuft eine Übungseinheit nicht wesentlich anders als in einer ganz normalen anderen Sportstunde. Auch hier gibt es als wiederkehrende Struktur eine Aufwärm-, eine Ausdauer-, eine Spiel- und eine Entspannungsphase.
Der Beginn einer Trainingsstunde wird durch die Erkrankung bestimmt. Hier stehen für die Gruppe der Atemwegspatienten und Lungenerkrankten relevante Punkte im Vordergrund: Man spricht über seine körperliche Befindlichkeit und das, was in der letzten Woche – bezogen auf die Krankheit – wichtig war. Außerdem misst man den Peak-Flow-Wert und den Puls. Es gibt aber etwas, was sich vom Sport in anderen Gruppen unterscheidet: Es werden offene Fragen beantwortet – bezüglich des Sports vom Fachübungsleiter und bezüglich der Krankheit und ihrer Therapie vom Arzt, der die Gruppe begleitet und sich in unregelmäßiger Folge mit ihr trifft. Damit die Übungsstunde von Woche zu Woche variiert, werden unterschiedliche Trainingsaktivitäten (z. B. Gymnastik, Koordinationstraining, Beweglichkeitstraining) angeboten, die auf ein therapeutisches Ziel ausgerichtet sind. Zusätzlich werden Gruppenspiele durchgeführt, bei denen ebenso Abwechslung notwendig ist.
Wie finanziert sich eine Lungensportgruppe?
Werden bestimmte qualitätssichernde Voraussetzungen erfüllt, erhält die Lungensportgruppe finanzielle Unterstützung von den Krankenkassen.
Verordnung vom Arzt:
Ist die Erkrankung im „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ als „leichte Erkrankung“ definiert (Regelfall), wird die Unterstützung nur über 50 Stunden gewährt. Bei einer „schweren chronischen Atemwegserkrankung“ erhöht sich dies auf 120 Stunden.